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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Privatkoch
AlOuf.de
Stand
10. 2007
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1. Parteien und Vertragsgegenstand
Privatkochalouf.de inh. M. Manar Al-Ouf erbringt Catering- und
Bankett-Dienstleistungen für Anlässe Ihrer Kunden nach Massgabe des individuell
abgeschlossenen Vertrags sowie der vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets der Kunde von M. Manar
Al-Ouf (oder eine von ihm beauftragte Person). Die Gesamtverantwortung für
den geordneten Ablauf des Anlasses liegt stets beim Veranstalter. M. Manar
Al-Ouf übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalter.
2. Zustandekommen des Vertrags
M. Manar Al-Ouf unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen
Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden
sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt
M. Manar Al-Ouf dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der
Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung durch den Kunden
zustande.
3. Infrastruktur / Organisatorisches
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort
des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass üblichen Installationen
(insbes. Wasser, Strom etc.) gebrauchsfähig zur Verfügung stehen, und dass der
Ort über eine genügende Zufahrt verfügt. Er ist verpflichtet, M. Manar
Al-Ouf umgehend, jedoch spätestens bis zu deren schriftlicher
Auftragsbestätigung (siehe vorstehende Ziffer 2) zu informieren, falls und
inwieweit dies nicht der Fall sein sollte.
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für
den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und
Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird.
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, bei der
örtlich zuständigen Behörde eine allfällig erforderliche Bewilligung für eine
Verlängerung einzuholen.
Sofern der Kunde oder Drittpersonen Getränke an den Anlass mitbringen,
verrechnet M. Manar Al-Ouf dem Kunden ein Zapfengeld pro Teilnehmer
4. Nachträgliche Vertragsänderungen
Änderungen an der Bestellung des Kunden (Speisen und/oder Getränke) nach
Abschluss des Vertrags sind bis spätestens acht Kalendertage vor dem Anlass
möglich; eine spätere Änderung ist ausgeschlossen.
Der Kunde hat M. Manar Al-Ouf die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl
bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlass schriftlich bekanntzugeben. Die vom
Kunden bekanntgegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich; Leistungen für
nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. (Teil-)Annullation
Löst der Kunde den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellt ihm
M. Manar Al-Ouf die hierdurch entfallenden Leistungen wie folgt in
Rechnung:
- > 14 Tage vor dem Anlass:
keine Rechnungstellung.
- 13-8 Tage vor dem Anlass:
30 % der entfallenden
Leistungen.
- 7-3 Tage vor dem Anlass:
50 % der entfallenden
Leistungen.
- 2-0 Tage vor dem Anlass:
100 % der entfallenden
Leistungen.
6. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung
Die Rechnungen von M. Manar Al-Ouf sind in jedem Fall innert 20
Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet M.
Manar Al-Ouf dem Kunden einen Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrags.
M. Manar Al-Ouf behält sich namentlich bei grösseren Caterings oder
Banketten jederzeit das Recht vor, vom Kunden eine Akontozahlung von bis zu 50%
des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen M. Manar Al-Ouf und dem Kunden ist
ausschliesslich das Deutschland Recht anwendbar. Ausschliesslicher
Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen
M. Manar Al-Ouf und dem Kunden erwachsenden
Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, wobei der Kunde
ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand
gemäss Art. 30 BV verzichtet.